Kontakte knüpfen – Talente tauschen – Wünsche erfüllen – Dienstleistungen bargeldlos tauschen

Tauschregeln

Die 10 Tauschregeln

  1. Die Tauschregeln werden nach Bedarf im Organisationsteam demokratisch erstellt.
    Hierbei kann jedes Mitglied (Teilnehmer) mitmachen.
  2. Die Aufnahmegebühr beträgt 5 €.
    Jährlich werden 2 Stunden für die Organisation plus 1 Stunde zum Ausgleich des Systemkontos (insgesamt 3 Stunden) pro Teilnehmer erhoben.
  3. Einträge in den Spalten des Tauschheftes: Zeit und Gesamtzeit verstehen sich in Stunden.
    Die kleinste abrechenbare Einheit ist eine Viertelstunde.
  4. Jede Tätigkeit ist generell gleich viel wert, eben die Zeit, die sie in Anspruch nimmt.
    Materialkosten (z.B. Benzin bei Transportfahrten …) werden gesondert berechnet.
    Bitte unbedingt die Einzelheiten vor dem Tauschen miteinander abklären.
  5. Bei jedem Tauschvorgang werden immer die Hefte beider Tauschpartner ausgefüllt.
    Die Person, die etwas für eine andere getan hat, erhält Plusstunden, die, der etwas gegeben wurde erhält die entsprechenden Minusstunden.
    Im Zuge der doppelten Buchführung ist auch die Gesamtzeit des Tausch-partners nach dem Tauschvorgang schriftlich im Tauschheft festzuhalten.
  6. Der Tauschrahmen von 0 bis 50 Plusstunden darf nicht über/unterschritten werden.
    Darüber hin-aus ist jedes weitere Tauschen bzw. Ansammeln von Stunden untersagt.
  7. Jeder Teilnehmer bekommt zu Beginn ein Einlegeblatt ins Tauschheft, worauf alle Tauschvorgänge dokumentiert werden müssen.
    Ist dieses verbraucht, erhält er bei den Treffen neue Einlegeblätter.
  8. Wenn der Teilnehmer sein Tauschheft verliert, muss er dies umgehend dem Organisationsteam mitteilen.
  9. Der Austritt aus dem Tauschring ist jederzeit möglich.
    Das Zeitkonto sollte zu diesem Zeitpunkt mit +25 Std. ausgeglichen sein.
    Bitte geben Sie das Tauschheft unbedingt zurück.
  10. Das Organisationsteam hat das Recht, Teilnehmer, die sich regel- oder gesetzeswidrig verhalten haben, mit sofortiger Wirkung auszuschließen

Die rechtliche Situation – Jeder trägt für sich die volle Verantwortung

(Verbindliche Rechtsgrundlagen für Netzwerke fehlen bislang)

  • Der Tauschring ist ein Netzwerk, in dem jeder Teilnehmer ausdrücklich für sich selbst die volle Verantwortung trägt.
    Der Tauschring stellt keine juristische Person (wie Verein, GbR usw.) dar!
  • Der Tauschring haftet daher weder als Gruppe noch vertreten durch irgendeine Person, also in gar keinem Fall (!) für ihre Mitglieder, weder für an Teilnehmer gerichtete Steuerforderungen, noch für Forderungen aus ungedeckten Schadensfällen!
  • Der Tauschring organisiert einen auf Zeit als Tauschmittel basierenden Marktplatz für Menschen aus der Region, um ihre Fähigkeiten, Bedürfnisse, Informationen und Waren untereinander auszutauschen.
    Er selbst vermittelt weder Dienstleistungen und Waren, noch bietet er selbst solche an!
  • Die Tauschpartner begründen keinen Werk- oder Dienstvertrag.
  • Es handelt sich zwischen beiden um ein reines Gefälligkeitsverhältnis, aus dem gegenseitig oder an dritte keinerlei rechtliche Ansprüche abgeleitet werden können.
  • Im Allgemeinen gelten die Tauschvorgänge als Nachbarschaftshilfe, wenn sie nicht in größerem Umfang bzw. gewerblich betrieben werden.
    Daher greifen hier wie da die gleichen rechtlichen Bestimmungen. Im Einzelfall muss jeder Teilnehmer die steuer-, unfall- und sozialversicherungsrechtlichen Verhältnisse für sich und den jeweiligen Tauschvorgang selbst klären und regeln.
  • Eine private Haftpflichtversicherung ist empfehlenswert.
    Allerdings greift sie oft gerade nicht im Rahmen von Gefälligkeitsleistungen.
  • Bitte die Versicherungsbedingungen rechtzeitig, d.h. vor einem möglichen Schadensfall abklären!

    Stand: April 2009
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